Januar 2023
Referenzzinssätze dienen als marktübliche Grundlage für die Zinsberechnung in verschiedenen Finanztransaktionen und sind damit auch wesentlicher Bestandteil in Trade-Finance-Vereinbarungen. Die Benchmark-Zinssätze werden täglich für diverse Währungen und Laufzeiten berechnet. Für Euro-denominierte-Transaktionen gilt der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) als der wichtigste Benchmark-Zinssatz. Dieser wird für fünf verschiedene Laufzeiten (1 Woche, 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate) publiziert. Neben dem EURIBOR sind Referenzzinssätze wie der Term SOFR (Secured Overnight Financing Rate) und der Term SONIA (Sterling Overnight Index Average) für Transaktionen in US-Dollar und britischen Pfund sowie weitere Zinssätze des Interbankenhandels wichtig. Seit der Normalisierung des Zinsumfelds in 2022 stellen Referenzzinssätze fast immer den höchsten Anteil an den Gesamtfinanzierungskosten dar.
Die Laufzeiten in Factoring-Transaktionen sind abhängig von den zugrunde liegenden Rechnungen und den vereinbarten Zahlungszielen zwischen Lieferanten und Abnehmern, die überwiegend in Bereiche außerhalb der veröffentlichten Benchmark-Laufzeiten für Referenzzinssätze fallen. Im Rahmen einer fairen Preisgestaltung sollte der Referenzzinssatz durch lineare Interpolation der Finanzierungslaufzeit angepasst werden. Diese Art einer fairen Preisgestaltung wird in Factoring-Vereinbarungen häufig nicht berücksichtigt. Stattdessen wird aus Vereinfachungsgründen meist der 3-Monats-EURIBOR verwendet. Dies ist besonders im aktuellen Marktumfeld ein klarer Nachteil.
In Zeiten steigender Zinsen wird die Bedeutung einer möglichst genauen Annäherung des Referenzzinssatzes an die Finanzierunglaufzeit deutlich. Folgende Darstellung zeigt die Entwicklung des 1-Monats- und 3-Monats-EURIBOR im Zeitraum Januar 2021 bis November 2022: Bereits im Juli 2022 hat die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrer ersten Leitzinserhöhung seit sechs Jahren die Zeit der Negativzinsen beendet. Diese wurden auf dem CRX Marktplatz faktisch nicht berücksichtigt, da der verwendete Referenzzinssatz bei „0%“ gefloored war. Mit der Erhöhung der Leitzinsen zeigte auch der EURIBOR erstmalig seit Jahren wieder eine positive Entwicklung. Die blaue Linie zeigt die Differenz aus dem 3-Monats- und 1-Monats-EURIBOR. In einem sich normalisierenden Zinsumfeld beträgt diese Differenz bis zu 0,5% und höher.
Die folgende Berechnung stellt die Gesamtkosten einer konventionellen Factoring-Vereinbarung mit den Kosten der Transaktion auf dem CRX Marktplatz gegenüber:
Die resultierende Kosteneinsparung zeigt den wirtschaftlichen Vorteil einer taggenauen Interpolation des Referenzzinssatzes. Speziell im revolvierenden Forderungsverkauf bzw. beim Verkauf großer Volumina macht die Einsparung durch diese faire Preisgestaltung einen erheblichen Unterschied im Gesamtaufwand aus. Dies unterstreicht die Bedeutung des Vergleichs aller Preiskomponenten eines Forderungsverkauf einschließlich der Kosten einer Warenkreditversicherung oder Factoringgebühr.
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