1.1. Name und Anschrift der Gesellschaft
CRX Markets AG
Landsberger Straße 93
80339 München
E-Mail:
Internet: www.crxmarkets.com
Telefon: +49 89 255 52 46 82
1.2. Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister/Steuer-Nr/USt-ID
Handelsregister des Amtsgerichts München
Registriernummer: HRB 222809
Steuer Nr.: 143/100/23257
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 292295193
1.3. Vertretungsberechtigte der Gesellschaft
Vorstand:
Frank H. Lutz (CEO)
Thomas Brusa (CIO)
Michael Germann (CCO)
Prokuristen (jeweils Gesamtprokura):
Sören Kampmann, Head of Legal
Markus Schöllhorn, Head of Finance
Tim Kallenborn, Head of Sales & Account Management
Florian Reis, Head of Capital Markets
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung, der globale Vertrieb und Betrieb von software-basierten Lösungen im Bereich der Lieferanten- und Forderungsfinanzierung einschließlich der Erbringung von Finanzdienstleistungen in Form der Anlagevermittlung gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 WpIG.
Maßgebliche Sprache für die der Anlagevermittlung gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 WpIG zu Grunde liegenden vertraglichen Regelungen, die zur Verfügung gestellten Vorabinformationen und die Kommunikation mit dem Kunden (Investoren) während der Laufzeit des Vertrages ist grundsätzlich Deutsch, für das Investor Portal Access Agreement und das Investor Rule Book hingegen Englisch. Die Kommunikation mit der CRX Markets AG können Kunden auf Deutsch oder auf Englisch führen.
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Erbringung von Finanzdienstleistungen in Form der Anlagevermittlung gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 WpIG ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt telefonisch, auf dem Postweg, per FAX oder auf elektronischem Weg.
Für sämtliche Vertragsbeziehungen der CRX Markets AG gilt deutsches Recht.
Bei der von der CRX Markets AG erbrachten Finanzdienstleistung handelt es sich um die Anlagevermittlung zwischen Investoren und einer Emittentin von Wertpapieren (Schuldverschreibungen), die luxemburgische PURE Finance S.A. Wesentliches Merkmal hierbei ist, dass die CRX Markets AG die Kundenaufträge der Investoren weder selbst ausführt, noch hierzu verpflichtet ist, sondern diese Aufträge zur Ausführung an die Emittentin PURE Finance S.A. vermittelt.
8.1. Die CRX Markets AG ist nicht berechtigt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren seiner Kunden zu verschaffen. Dies ist entsprechend nicht im Geschäftsmodell vorgesehen.
Die CRX Markets AG gehört aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen – EdW – an.
EdW
10865 Berlin
Telefon: 030/203699-0
Fax: 030/203699-5630
Email:
Internet: www.e-d-w.de
Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) vom 16. Juli 1998 geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag Entschädigungen von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90 % ihres Wertes, maximal jedoch jeweils EUR 20.000,- pro Gläubiger, schützt.
8.2. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder auf Euro lauten. Von der CRX Markets AG ausgegebene Inhaber – und Orderschuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln werden von der EdW nicht geschützt. Auch Ansprüche auf Schadenersatz aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt.
8.3. Bestimmte Anleger, wie beispielsweise Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand, sind nicht geschützt (vgl. hierzu § 3 ESAEG).
Kunden wird durch CRX Markets AG ein webbasierter Zugang zum CRX-Investorenportal („CRX-Portal “) angeboten. Im Online-Archiv werden kundenindividuell verschiedene, im Zusammenhang mit Auktionen stehende Dokumente und Transaktionsberichte (z.B. über stattgefundene Wertpapieremissionen) zum Download zur Verfügung gestellt sowie auf regelmäßiger Basis per E-Mail versandt.
Ein Interessenskonflikt liegt dann vor, wenn mehrere Personen an der Realisierung von Geschäftschancen interessiert sind und einer dieser Personen eine Doppelrolle zukommt, bei der die Gefahr besteht, dass Interessen von (einzelnen) Kunden – im Falle von CRX Markets AG: Abnehmer, Lieferanten und Investoren – vernachlässigt werden. Interessenkonflikte liegen insbesondere dann vor, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, seine Mitarbeiter oder Personen oder Unternehmen, die direkt oder indirekt durch Kontrolle mit ihm verbunden sind, aufgrund der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen (i) zu Lasten von Kunden einen finanziellen Vorteil erzielen oder Verlust vermeiden könnten, (ii) am Ergebnis einer für Kunden erbrachten Dienstleistung oder eines für diese getätigten Geschäfts ein Interesse haben, das nicht mit dem Kundeninteresse an diesem Ergebnis übereinstimmt, (iii) einen finanziellen oder sonstigen Anreiz haben, die Interessen eines Kunden oder einer Kundengruppe über die Interessen anderer Kunden zu stellen, (iv) dem gleichen Geschäft nachgehen wie Kunden, oder (v) im Zusammenhang mit der für einen Kunden erbrachten Dienstleistung über die hierfür übliche Provision oder Gebühr hinaus von einem Dritten eine Zuwendung im Sinne von § 70 Abs. 2 S. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes erhalten oder in Zukunft erhalten könnten.
Es ist nicht davon auszugehen, dass CRX Markets AG, Mitarbeiter der CRX Markets AG oder an der CRX Markets AG Beteiligte derzeit oder zukünftig systematisch Interessenskonflikten mit Blick auf Abnehmer, Lieferanten oder Investoren unterliegen werden:
Weder haben CRX Mitarbeiter eine Möglichkeit, selbst Rechnungen auf das CRX-Portal zu laden, Rechnungen zur Finanzierung freizugeben oder innerhalb einer Auktion auf dem CRX-Portal manuell in die festgelegten Zuteilungsmechanismen einzugreifen noch besteht anderweitig die Möglichkeit, einen Investor dem anderen vorzuziehen. Innerhalb einer Auktion bilden sich die Preise nach Angebot und Nachfrage und nach Preis/Zeitpriorität, wobei sowohl Investoren als auch Abnehmer und deren Lieferanten die Möglichkeit haben, Preisgrenzen nach unten und oben zu definieren, zu denen sie bereit sind, Handelsforderungen zu veräußern oder zu erwerben. CRX Markets AG agiert lediglich als Betreiber des Portals, Transaction Servicer und Anlagevermittler. CRX Markets AG nimmt selbst nicht an Auktionen teil, weder als Verkäufer oder Käufer von Handelsforderungen noch als Schuldner von Handelsverbindlichkeiten. Damit sind systematische Interessenskonflikte im Geschäftsmodell ausgeschlossen
Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, dass in Ausnahme- und Einzelfällen trotzdem Interessenskonflikte entstehen. Die Vorkehrungen der CRX Markets AG im Bereich Interessenkonflikte sind aus o.a. Gründen in Form allgemeiner Maßnahmen darauf ausgelegt, solche Interessenkonflikte in Ausnahme- und Einzelfällen zu erkennen und zu vermeiden.
Interessenskonflikte können z.B. im Einzelfall bei der Bewertung einzelner Lieferanten im Onboarding vorliegen, die den Interessen der Emittentin oder der Investoren entgegenlaufen, um a) den Interessen eines Abnehmers zu entsprechen oder b) über das für einen solchen Lieferanten finanzierte Rechnungsvolumen durch Gebühreneinnahmen zu partizipieren.
Die allgemeinen Maßnahmen bestehen darin, dass die Mitarbeiter explizit dazu angehalten sind, Besonderheiten in dieser Hinsicht zu beobachten und zu hinterfragen und verpflichtet sind, über entsprechende Beobachtungen gegenüber der Compliance-Stelle zu berichten. Die Compliance-Stelle ist in alle Neukunden- und Onboarding-Prozesse eingebunden, da in diesem Bereich die höchste Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines möglichen Interessenskonflikts seitens CRX Markets AG gegenüber einem Kunden oder zwischen Kunden besteht oder entstehen könnte.
Die Auflösung solcher Konflikte werden im Rahmen einer Abwägung im bestmöglichen Interesse aller Parteien vorgenommen, wobei gerechtfertigte Kundeninteressen Vorrang vor allgemeinen Interessen des Unternehmens haben, während gerechtfertigte Unternehmensinteressen vor die persönlichen Interessen einzelner Mitarbeiter zu stellen sind. Interessenskonflikte zwischen gleichen Parteien (z.B. Kunde gegen Kunde oder Mitarbeiter gegen Mitarbeiter) sind objektiv aufzulösen.
Im Rahmen der Anlagevermittlungstätigkeit zwischen der Emittentin PURE Finance S.A. und den Investoren fallen für die Investoren keine Kosten, Nebenkosten oder sonstige Gebühren an. Somit ist auch keine Ex-ante oder Ex-post-Offenlegungen von Kosten möglich. Kunden in Sinne der Anlagevermittlungstätigkeit sind dabei die Investoren auf der einen Seite sowie die Emittentin PURE Finance S.A. auf der anderen Seite. Allerdings ist in dem Diskont, den ein Lieferant auf den Kaufpreis bzgl. seiner verkauften Handelsforderung im Gegenzug für die frühzeitige Zahlung der Handelsforderung gewährt, neben der generellen Finanzierungsmarge der Investoren, diverser Kosten Dritter (u. a. laufende Kosten für den Betrieb des Finanzierungsvehikels PURE Finance S.A., Banküberweisungsgebühren und Gebühren bzgl. der Wertpapierabwicklung) auch eine CRX-Transaktionsgebühr enthalten. Die im Diskont mittelbare mitenthaltene CRX-Transaktionsgebühr wird dabei ausschließlich gegenüber der Emittentin PURE Finance S.A. für erbrachte Transaktionsdienstleistungen erhoben und ist explizit zwischen der CRX Markets AG und PURE Finance S.A. schriftlich vereinbart.
Ein Gesamtpreis der Finanzdienstleistung kann daher nicht angegeben werden.
CRX Markets AG erhält keine Zuwendungen von Dritten im Sinne des § 70 Abs. 2 Satz 1 WpHG. Daher werden keine Zuwendungslisten erstellt bzw. auch keine entsprechenden Anzeigen an die Kunden vorgenommen.
Auch die oben aufgeführten CRX-Transaktionsgebühren sind nicht als Zuwendung im Sinne des § 70 Abs. 2 Satz 1 WpHG anzusehen, da durch deren Erhebung bzw. Höhe die Investitionsentscheidung der Kunden (Investoren) nicht beeinflusst wird. Die von den Lieferanten mittelbar durch den Diskont getragenen Kosten für den Betrieb des CRX-Portals (inkl. CRX-Transaktionsgebühr) haben auf die Investitionsentscheidung der Kunden keinen Einfluss, da diese ihre Preise für die Schuldverschreibungen primär auf Basis des Kreditrisikos des Abnehmers, der Laufzeit und des Finanzierungsvolumens stellen. CRX Markets AG hat als reiner technischer Abwicklungspartner auch keinen Einfluss auf die Investitionsentscheidungen der Investoren. Auch ist die CRX-Transaktionsgebühr weder als Vertriebsprovision oder Vertriebsfolgeprovision noch als Gebühr oder sonstige Geldleistungen im Sinne des Zuwendungsbegriffes anzusehen, da diese keine Interessenkonflikte begründen. Notwendige Gebühren und Entgelte wie die an CRX gezahlte CRX-Transaktionsgebühr, die die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erst ermöglichen oder dafür notwendig sind, und die ihrer Art nach nicht geeignet sind, einen Interessenkonflikt begründen, werden nach § 70 Abs. 7 WpHG vom Zuwendungsverbot ausgenommen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen weitere Einzelheiten zu den genannten Punkten zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zu den Finanzinstrumenten, auf die sich die Dienstleistungen der CRX Markets AG beziehen, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Private Placement Memoranden und den Terms & Conditions der Schuldverschreibungen, die Sie auf dem CRX-Portal, per E-Mail oder in gesonderten virtuellen Datenräumen erhalten.
Umfassende Hinweise zu den Risiken aus Geschäften in den Finanzinstrumenten, auf die sich die Dienstleistungen der CRX Markets AG beziehen, entnehmen Sie bitte ebenfalls den jeweiligen Private Placement Memoranden.
Das Angebot der CRX Markets AG wendet sich ausschließlich an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden in Sinne von § 67 Abs. 4 bzw. 2 WpHG.
Um sicherzustellen, dass die über das CRX Portal angebotenen Finanzinstrumente so ausgestaltet sind, dass sie den Bedürfnissen eines bestimmten Zielmarktes im Sinne des § 80 Absatz 9 WpHG entsprechen und die Strategie für den Vertrieb der Finanzinstrumente mit diesem Zielmarkt vereinbar ist, hat die CRX Markets AG die Zielmärkte für die über das CRX Portal angebotenen Finanzinstrumente in einer gesonderten Zielmarktbestimmung festgelegt. Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese Zielmarktbestimmung zur Verfügung.
Sämtliche von der CRX Markets AG vermittelten Finanzgeschäfte werden in der Regel ausschließlich über das CRX Portal abgewickelt.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen weitere Einzelheiten zu den genannten Punkten zur Verfügung.
Die in diesen Informationen zur Verfügung gestellten Informationen werden regelmäßig aktualisiert.
Auch wenn CRX Markets AG („CRX“) bestrebt ist, Produkte und Dienstleistungen stets in höchster Qualität anzubieten, ist es uns bewusst, dass manchmal trotzdem Dinge schieflaufen können. Sollte dies einmal vorkommen, werden wir unser Bestes tun, um Ihre Beschwerden anzuhören, diese aufzunehmen und ihnen so schnell wie möglich nachzugehen. CRX wird alle Beschwerden kompetent, gründlich und objektiv untersuchen und, falls erforderlich, zusätzliche Informationen einholen. Um einen gerechten Beschwerdeprozess für Sie zu gewährleisten, wird jede eingehende Beschwerde fair, konsistent und zügig unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände bearbeitet.
Als Beschwerde gilt jede Äußerung der Unzufriedenheit, die eine natürliche oder juristische Person (Beschwerdeführer) an CRX im Zusammenhang mit ihrer Erbringung der nach dem KWG beaufsichtigten Dienstleistung (Anlagevermittlung) bzw. eines entsprechenden Geschäfts richtet.
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, adressieren Sie diese bitte direkt an unser Beschwerde-Management-Team (Complaint Management Team). Der Begriff „Beschwerde“ muss nicht zwingend verwandt werden und eine Beschwerde bedarf auch keiner bestimmten Form. Sie können Ihre Beschwerde gerne unter Betreff “Offizielle Beschwerde” wie folgt an uns richten:
Per Post:
CRX Markets AG
Complaint Management
Landsberger Straße 93
80339 München
Per E-Mail:
Per Telefon:
EMEA: +49 89 38 036 856
AMER: +1 646 934 6889
APAC: +65 31 292 505
Um uns bei der Untersuchung und Bearbeitung Ihrer Beschwerde zu helfen, bitten wir Sie, die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:
Wenn Sie mit unserer endgültigen Entscheidung unzufrieden sind, können Sie sich mit einer schriftlichen Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für eine unabhängige Überprüfung wenden: https://www.bafin.de/EN/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/Ansprechpartner/BaFin/bafin_node_en.html
Alternativ können Sie auch andere Wege der Streitbeilegung in Anspruch nehmen oder Klage bei einem Zivilgericht erheben.
Wenn Sie an weiteren Informationen zu regulatorischen Fragen interessiert sind, wenden Sie sich bitte an:
CRX Markets AG
Landsberger Straße 93
80339 München
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