Bekämpfung von Zahlungsverzug in der EU

Nach der klaren Modifizierung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission durch das Europa Parlament droht nun das Aus im Europäischen Rat.

September 2024

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Im September 2023 hatte die EU-Kommission einen EU-Gesetzgebungsvorschlag zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen vorgelegt, mit dem die bestehende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 abgelöst werden soll. Wesentliche Instrumente hierbei waren eine strikte Limitierung gesetzlich erlaubter Zahlungsziele auf 30 Kalendertage sowie ein „automatischer“ Säumniszuschlag von 8% p.a. über der dem Referenzzinssatz der EZB. Für die Überwachung und Durchsetzung sollten die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, parallel zur national bestehenden Gerichtsbarkeit zusätzliche behördliche Institutionen zu schaffen.

Bereits im Vorfeld der Behandlung des Vorschlags im Europaparlament zeigte sich erheblicher Widerstand seitens zahlreicher der EU-Mitgliedsstaaten, weshalb unter anderem gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag die Ausweitung erlaubter Zahlungsziele auf 60 Tage bzw. in bestimmten Konstellationen auf 120 Tage angepasst wurde. Diese Flexibilisierung bedeutet in der Praxis für die meisten Unternehmen keine Veränderung zum Status Quo.

Die starken Bedenken auf Ebene der Mitgliedsstaaten bestehen jedoch unverändert fort. Im Anschluss an die Ratifizierung des modifizierten Vorschlags durch das Europaparlament im April hat eine Gruppe von 14 Mitgliedsstaaten in ungewohnt deutlichem Ton ihre Haltung bekräftigt, dass sie unverändert nicht von der Notwendigkeit einer Änderung der Richtlinie aus 2011 überzeugt ist, weitere Verhandlungen hierzu ablehnt und den Vorgang zur grundsätzlichen Überarbeitung an die EU-Kommission zurück delegiert.

Diese Gruppe verfügt innerhalb des Europäischen Rats über das notwendige Gewicht, um dessen für einen EU-Gesetzgebungsvorschlag ebenfalls benötigte Zustimmung zu verhindern. Insofern erscheint es derzeit eher unwahrscheinlich, dass diese Initiative in der jetzigen Form in die Umsetzung gelangt.

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